HKAbwesenheitsmanager in der Version 3 veröffentlicht
Endlich ist es soweit. Unser HKAbwesenheitsmanger steht ab heute in der Version 3 zur Verfügung. Das Design und die Bedienung wurden komplett überarbeitet, so dass Sie jede Funktion mit einem Mausklick durchführen können.

Neben den neuen Design sind folgende Funktionen verbessert bzw. hinzugefügt worden:
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Bei der Filterung besteht nun die Möglichkeit nach mehreren Kriterien zu filtern
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Es können individuelle Feiertagslisten erstellt werden.
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Funktionen werden nun auch direkt mit den Daten des ausgewählten Mitarbeiters durchgeführt
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Die Anzeige der Geburtstagsliste wurde optimiert.
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Die Ausdrucke werden als HTML Seite generiert, wodurch die Möglichkeit besteht den Report auf einer Intranetseite zur Verfügung zu stellen.
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Diverse kleinere Optimierungen
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E-Mail
Ab sofort steht die Version 1.01 von HKVertrag für macOS bereit.
HKVertrag für macOS ist das Pendant zu HKVertrag für Windows. In der neuen Version wurden ein paar kleinere Fehler behoben.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit HKVertrag für macOS!
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E-Mail
Mit dem HKVertrag Wiedervorlagendienst besteht nun die Möglichkeit, wenn ein Wiedervorlagendatum erreicht wurde, dem Bearbeiter eine EMail zukommen zu lassen.
Als Voraussetzung hierfür benötigen Sie jedoch einen Server oder Arbeitsplatz, an dem der Dienst automatisch gestartet werden kann. Dieser Dienst braucht von diesem Server / Arbeitsplatz zugriff auf die Datenbank und Zugriff auf einen SMTP-EMail-Server, über diesen die EMails versendet werden können. Hierfür können Sie auch einen SMTP-EMail-Server im Internet nutzen, wie z.B. bei Strato. Wichtig ist nur, dass der Server / Arbeitsplatz, auf dem der Dienst laufen soll, auch durchgehend Zugriff ins Internet hat.
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E-Mail
Zeiterfassungspflicht beim Mindestlohn
Dass zum 01.01.2015 eingeführte Mindestlohngesetz sieht gemäß §17 vor, dass auch Mitarbeiter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis detaillierte Stundenaufzeichnungen führen müssen. Die Zeiterfassung kann durch manuelle Aufzeichnungen oder maschinelle Zeiterfassungen durchgeführt werden. Die Zeiterfassung muss lediglich lückenlos und zeitnah erfolgen. Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:
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Es muss mindestens Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfasst werden
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Die Erfassung muss spätestens nach 7 Tagen der Erbringung der Arbeitsleistung erfolgen
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Die Erfassungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden
Auszug aus dem § 17 MiLoG
"Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren..."
Mit ArbZeit bekommen Sie eine günstige Lösung mit der Sie schnell und einfach die Arbeitszeiten erfassen können und somit den gesetzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten gerecht werden.
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